Probleme bei Scheidung und Trennung

Trennung und Scheidung verheirateter Paare: Ablauf und mögliche Konsequenzen

Die Trennung oder Scheidung eines verheirateten Paares ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch rechtliche, finanzielle und familiäre Konsequenzen mit sich. Im Gegensatz zur Trennung nicht verheirateter Paare sind bei einer Scheidung zahlreiche gesetzliche Regelungen zu beachten. Hier ein Überblick:

1. Trennung als Voraussetzung für die Scheidung

Eine Ehe kann in Deutschland erst nach einer sogenannten „Zerrüttung“ geschieden werden. Voraussetzung dafür ist in der Regel eine einjährige Trennungszeit (Trennungsjahr). Während dieser Zeit müssen die Ehepartner:

•Getrennt voneinander leben (entweder in getrennten Wohnungen oder getrennt innerhalb derselben Wohnung),

•keine partnerschaftliche Beziehung mehr führen (kein gemeinsames Wirtschaften oder Zusammenleben wie ein Paar).

In Ausnahmefällen (z. B. bei Gewalt oder schwerwiegenden Konflikten) kann das Trennungsjahr entfallen.

2. Ablauf des Scheidungsverfahrens

1.Scheidungsantrag:

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann einer der Ehepartner über einen Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Mindestens ein Partner muss anwaltlich vertreten sein.

2.Einvernehmliche Scheidung:

Wenn beide Partner mit der Scheidung einverstanden sind und alle wichtigen Punkte (Unterhalt, Vermögen, Kinder) geklärt sind, kann das Verfahren beschleunigt werden.

3. Streitige Scheidung:

Sind sich die Ehepartner über zentrale Themen uneinig, wird das Verfahren länger und teurer, da das Gericht diese Konflikte klären muss.

4.Gerichtstermin:

Das Familiengericht prüft die Scheidungsvoraussetzungen und spricht die Scheidung aus, wenn alle Formalitäten erledigt sind.

3. Finanzielle Konsequenzen

a) Unterhaltspflichten

•Trennungsunterhalt:

Während der Trennungszeit hat der wirtschaftlich schwächere Partner Anspruch auf Unterhalt, wenn er bedürftig ist und der andere leistungsfähig.

•nachehelicher Unterhalt:

Nach der Scheidung gibt es nur noch in bestimmten Fällen Unterhalt (z. B. wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter oder einer finanziellen Benachteiligung durch die Ehe).

b) Versorgungsausgleich

Während der Ehe erworbene Rentenansprüche werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.

c) Zugewinnausgleich

Leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird das während der Ehe erworbene Vermögen bei der Scheidung aufgeteilt. Jeder behält sein Anfangsvermögen, und der Zugewinn wird ausgeglichen.

d) Kosten des Scheidungsverfahrens

Die Kosten richten sich nach dem Einkommen und Vermögen beider Partner. Sie umfassen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.

4. Kinder und Sorgerecht

a) Sorgerecht:

Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, sofern kein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt und dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

b) Umgangsrecht:

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat ein Recht auf regelmäßigen Umgang. Gleichzeitig besteht die Pflicht, das Umgangsrecht zu unterstützen.

c) Kindesunterhalt:

Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, hat Anspruch auf Kindesunterhalt vom anderen Elternteil. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

5. Emotionale und soziale Aspekte

Scheidungen sind oft von starken Emotionen begleitet. Konflikte können nicht nur die Partner, sondern auch Kinder und das soziale Umfeld belasten. Eine frühzeitige Mediation oder Paarberatung kann helfen, Streitigkeiten zu reduzieren und einvernehmliche Lösungen zu finden.

6. Auswirkungen auf das Wohnverhältnis

•Ehewohnung:

Wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf, entscheidet sich entweder einvernehmlich oder durch das Gericht. Ein Partner kann verlangen, dass der Mietvertrag auf ihn allein übertragen wird.

•Haus oder Eigentum:

Ist ein gemeinsames Haus vorhanden, muss geklärt werden, ob es verkauft, vermietet oder von einem der Ehepartner übernommen wird.

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